Aufnahmekriterien gemäss Heimreglement

Grundsatz

Das Heim steht in erster Linie betagten Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinden Wattwil, Lichtensteig und Krinau offen. Die Interessenten müssen seit mindestens fünf Jahren in einer der Vertragsgemeinden niedergelassen oder früher mindestens 10 Jahre wohnhaft und steuerpflichtig gewesen sein. Soweit es die Platzverhältnisse zulassen, können auch Bewerber aus anderen Gemeinden aufgenommen werden.

Die Aufnahme erfolgt in der Regel in erster Linie nach Dringlichkeit, in zweiter Linie wird die Reihenfolge der Anmeldung berücksichtigt.

 

Anmeldung

Nach Eingang einer schriftlichen oder online mittels Formular eingereichten Anmeldung senden wir Ihnen nach Prüfung Ihrer Daten eine Bestätigung der Heimanmeldung per Post zu.

 

Aufnahmeentscheid

Über die Aufnahme entscheidet die Heimleitung. Der Einzug in das APH Risi muss vorgängig geplant und abgesprochen werden.

 

Pensionsverhältnis

Grundlage für das Pensionsverhältnis bilden das Heimreglement, die definitive Eintrittserklärung, der Aufnahmevertrag sowie die jeweils gültige Tarifordnung.